Christoph Mählmeyer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Jahrgang 1966
Abitur am Clemens-August-Gymnasium Cloppenburg
Studium an den Universitäten von Bonn und Münster
Juristische Tätigkeit in Kanzleien in Oldenburg, Cloppenburg
sowie in San Francisco, USA.
Mitglied ARGE Medizinrecht und der ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied der Gesellschaft für Kassenarztrecht
Im Focus (Heft 39/13 „Deutschlands Top-Anwälte“) als einer der 20
Top-Anwälte der Republik im Arbeitsrecht bezeichnet.
Arbeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Dienstnehmern
(z.B. GmbH-Geschäftsführer) über sämtliche Rechtsfragen rund um Dienst- und Arbeitsrechtsverträge (Bestandsschutz und Abfindungen, Versetzung, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Wettbewerbsverbote, Mitbestimmung, Fortbildung etc) - Beratung im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsgesetz und MAVO)
- Entwurf von Aufhebungsverträgen und Beratung über deren sozialrechtliche Folgen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
Medizinrecht:
- Beratung bei Erwerb oder Abgabe einer Praxis (Praxiskaufvertrag)
- Beratung von Ärzten in allen Fragen des Medizinrechts, einschließlich Haftung für Behandlungsfehler
- Abrechnung des Honorars nach GOÄ /GOZ
- Interessenvertretung gegenüber der KV und für Vertragsärzte zuständigen Ausschüssen (Zulassungs-, Prüfungs- oder Beschwerde-, Disziplinarausschuss)
- Zulassung und Ermächtigung im Vertragsarztrecht ( auch von Psychologen und Psychotherapeuten)
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen
- Beratung der Krankenhausleitung in allen rechtlichen Fragen
- Chefarztvertragsrecht
- Arbeitsrecht der ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter
- ambulante Versorgungsformen, MVZ-Gründung
- Erarbeitung von Kooperationsverträgen von Krankenhäusern
- Einzug von Wahlleistungsentgelten, IGeL-Honorar, Krankenhausentgelte (DRG)
Gesellschaftsrecht:
- Beratung und Vertragsgestaltung ( GmbH, GbR, PartG, OHG, KG )
- Verträge zwischen (Zahn-) Ärzten in freier Praxis (Berufsausübungsgemeinschaften in der Form der Gemeinschaftspraxis oder Partnerschaftsgesellschaft)
- Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
Vertragsrecht
Forderungsmanagement:
- Einzug von Honorarforderungen von Ärzten und Krankenhäusern